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Arbeitsentwurf für die Nutzung der OMS-Plattform und die Vermittlung von Fahrzeugen.
Diese AGB sind ein struktureller Beta-Entwurf und keine freigegebene Rechtsfassung. Insbesondere Provision, Widerruf, Vertragsschluss, Nachweiszeitraum, Umgehungsschutz, Haftung und Verbraucherregelungen müssen vor Verwendung anwaltlich geprüft werden.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der unter der Marke OMS betriebenen Off-Market-Plattform durch private oder gewerbliche Fahrzeugverkäufer sowie registrierte Fahrzeughändler. Betreiber ist [vollständiger Firmenname, Rechtsform und Anschrift ergänzen], nachfolgend „OMS“.
OMS stellt eine technische und organisatorische Plattform zur Verfügung, über die Fahrzeugbesitzer Fahrzeuge einreichen und geprüfte Händler Interesse oder Kaufangebote abgeben können. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird OMS nicht Käufer, Verkäufer, Eigentümer oder Vertragspartner des Fahrzeugkaufvertrags. Ein Kaufvertrag kommt ausschließlich zwischen Verkäufer und Händler zustande.
Für bestimmte Funktionen ist ein Verkäufer- oder Händlerkonto erforderlich. Nutzer müssen vollständige und richtige Angaben machen, ihre Zugangsdaten schützen und Änderungen unverzüglich aktualisieren. Konten dürfen nicht ohne Zustimmung von OMS übertragen oder Dritten zur Nutzung überlassen werden.
Verkäufer können Fahrzeugdaten, Bilder, Dokumente, Preisvorstellungen und Kontaktdaten als Entwurf speichern und zur Prüfung einreichen. Mit der Einreichung bestätigt der Verkäufer, verfügungsberechtigt zu sein oder mit Zustimmung des Berechtigten zu handeln. Bekannte Schäden, Unfallschäden, Rechte Dritter und erhebliche Abweichungen sind wahrheitsgemäß anzugeben.
Ein Anspruch auf Veröffentlichung oder Vermittlung besteht nicht. OMS kann Angaben nachfragen, Nachweise anfordern, Inserate zurückstellen, ablehnen, korrigieren oder deaktivieren, soweit dies für Qualität, Sicherheit, rechtliche Anforderungen oder den Plattformbetrieb erforderlich erscheint. Inhaltliche Änderungen an wesentlichen Fahrzeugangaben sollen mit dem Verkäufer abgestimmt werden.
Der Nutzer räumt OMS für die Dauer des Vermittlungsprozesses die erforderlichen, einfachen Nutzungsrechte an übermittelten Bildern und Texten ein, um das Fahrzeug innerhalb der Plattform, in Exposés und in vereinbarten Kommunikationsmaßnahmen darzustellen. Der Nutzer versichert, über die hierfür erforderlichen Rechte zu verfügen. Nicht zur Veröffentlichung bestimmte Dokumente dürfen nur im vorgesehenen geschützten Prozess verwendet werden.
Händler müssen Unternehmer sein und ihre Unternehmens-, Kontakt- und gegebenenfalls Steuerdaten vollständig angeben. OMS kann Nachweise zur Identität, Unternehmereigenschaft und Vertretungsberechtigung verlangen. Die Freischaltung liegt im Ermessen von OMS; ein Anspruch auf Zugang besteht nicht.
Händler müssen deutlich angeben, ob eine Mitteilung nur eine Interessenbekundung oder bereits ein verbindliches Kaufangebot darstellt. Angebote sollen Preis, Gültigkeitsdauer, Bedingungen und erkennbare Vorbehalte enthalten. Fahrzeugbeschreibungen ersetzen keine eigene Prüfung durch den Händler. Änderungen oder Rücknahmen sind nur im Rahmen der jeweils abgegebenen Erklärung und des geltenden Rechts möglich.
Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, ein Angebot anzunehmen. Die Annahme oder Ablehnung erfolgt über den vorgesehenen OMS-Prozess. Die Annahme eines Angebots kann abhängig von der konkreten Ausgestaltung bereits rechtliche Bindungen auslösen; der endgültige Ablauf und die eingesetzten Erklärungen sind vor dem Livegang juristisch festzulegen.
Persönliche Kontaktdaten des Verkäufers werden nicht als Bestandteil der öffentlichen Anzeige dargestellt. Eine Freigabe an einen Händler erfolgt nur im vorgesehenen Vermittlungsprozess, aufgrund einer Einwilligung oder soweit sie zur Durchführung eines angenommenen Angebots erforderlich ist.
Für Verkäufer ist die Fahrzeugeinreichung nach dem derzeit vorgesehenen Modell zunächst kostenfrei. Bei erfolgreicher Vermittlung kann eine erfolgsabhängige Provision vom Händler geschuldet sein. Höhe, Berechnungsgrundlage, Umsatzsteuer, Fälligkeit und Zahlungspflicht ergeben sich aus der bei Registrierung oder Angebot gültigen Provisionsvereinbarung. Als Vermittlungserfolg gilt [juristisch festlegen: Abschluss des Kaufvertrags, Übergabe oder Kaufpreiszahlung].
Wurde der Kontakt zwischen Verkäufer und Händler über OMS hergestellt oder ein Fahrzeug durch OMS nachgewiesen, darf die Vermittlung nicht mit dem Ziel umgangen werden, eine vereinbarte Provision zu vermeiden. Dies kann auch gelten, wenn der Abschluss außerhalb der Plattform, über verbundene Unternehmen, Mitarbeiter oder beauftragte Dritte erfolgt. Dauer, Reichweite, Nachweispflichten und Rechtsfolgen dieser Klausel sind vor Verwendung anwaltlich festzulegen und angemessen zu begrenzen.
Verkäufer und Händler informieren OMS über wesentliche Änderungen des Vermittlungsstatus, insbesondere Besichtigung, Einigung, Abschluss, Rücktritt oder anderweitigen Verkauf. Vertrauliche Informationen dürfen nur für den angebahnten Fahrzeugkauf verwendet werden.
OMS übernimmt keine technische Begutachtung und keine Garantie für Zustand, Laufleistung, Eigentum, Zulassungsfähigkeit oder Marktwert, sofern nicht ausdrücklich eine gesonderte Prüfleistung vereinbart wurde. Verkäufer und Händler sind selbst dafür verantwortlich, Fahrzeug, Dokumente, Identität, Verfügungsberechtigung und Vertragsbedingungen zu prüfen.
OMS bemüht sich um einen zuverlässigen Betrieb, schuldet jedoch keine jederzeit unterbrechungsfreie Verfügbarkeit. Wartung, Sicherheitsmaßnahmen, technische Störungen und Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs können zu Einschränkungen führen.
Unzulässig sind insbesondere falsche Identitäten, nicht verfügbare Fahrzeuge, irreführende Angaben, rechtswidrige Inhalte, Manipulationen, automatisiertes Auslesen ohne Erlaubnis, Umgehung von Zugriffsbeschränkungen sowie die Nutzung von Kontaktdaten für Werbung oder andere sachfremde Zwecke.
OMS kann Konten oder Anzeigen bei Verstößen, Sicherheitsrisiken, falschen Angaben oder berechtigten Zweifeln vorübergehend sperren oder beenden. Nutzer können ihr Konto nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten und vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungspflichten beenden lassen.
OMS haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung – soweit rechtlich zulässig – auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die konkrete Haftungsregelung ist insbesondere gegenüber Verbrauchern juristisch zu prüfen.
Nutzer stellen OMS im gesetzlich zulässigen Umfang von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf rechtswidrigen Inhalten, fehlenden Rechten oder schuldhaft falschen Angaben des Nutzers beruhen. Dies umfasst nur erforderliche und angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung. Verkäuferdaten werden von öffentlich sichtbaren Fahrzeugdaten getrennt verwaltet und nur im vorgesehenen Prozess freigegeben.
Sofern ein Verbraucher mit OMS einen entgeltlichen Fernabsatzvertrag schließt, können gesetzliche Informations- und Widerrufsrechte bestehen. Vor Einführung kostenpflichtiger Verkäuferleistungen müssen Widerrufsbelehrung, Musterformular und Regelungen zum vorzeitigen Leistungsbeginn gesondert ergänzt werden.
Änderungen für bestehende Vertragsverhältnisse werden nur im gesetzlich zulässigen Rahmen und mit angemessener Vorankündigung vorgenommen. Wesentliche Änderungen, die eine Zustimmung erfordern, werden nicht allein durch Schweigen wirksam.
[Festlegen und juristisch prüfen:] OMS ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Informationspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz bleiben unberührt.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen. Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen kann ein Gerichtsstand am Sitz von OMS vereinbart werden. Unwirksame Bestimmungen berühren die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht; an ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung.
Stand des Beta-Entwurfs: August 2026
OMS